Dichtheitsprüfung und Generalinspektion von Fettabscheideranlagen und Leichtflüssigkeitsabscheidern
Gemäß den jeweiligen Entwässerungssatzungen sind Abscheideranlagen nach den zutreffenden DIN-Normen einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern. Die Generalinspektion der Abscheideranlage hat vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von maximal 5 Jahren zu erfolgen.
Laut der Entwässerungssatzungen sind folgende Anforderungen an den Betreiber von Fettabscheideranlagen nach DIN 4040 gestellt:
- Führung eines Betriebstagebuches, in dem unter anderem die Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung und die ggfs. die Beseitigung von Mängeln sowie alle sonstigen Ergebnisse zu dokumentieren sind
- Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage seit 1999 alle 5 Jahre (DIN 1986 Teil 30). Falls seit 1999 noch keine Dichtheitsprüfung erfolgt ist, ist diese sofort durchzuführen
- Dichtheitsprüfung der Grundleitung vor der Abscheideranlage seit 1999 alle 5 Jahre (DIN 1986 Teil 30). Falls seit 1999 noch keine Dichtheitsprüfung erfolgt ist, ist diese sofort durchzuführen
- Dichtheitsprüfung der Grundleitung nach der Abscheideranlage seit 1999 alle 15 Jahre (DIN 1986 Teil 30). Falls seit 1999 noch keine Dichtheitsprüfung erfolgt ist, ist diese sofort durchzuführen
- Wartung durch Sachkundige alle 12 Monate mit Protokollierung im Betriebstagebuch nach DIN 4040
- Generalinspektion der Abscheideranlage alle 5 Jahre bzw. vor Inbetriebnahme mit Dichtheitsprüfung und INNEN-Sichtprüfung am entleerten und gereinigten Abscheider durch zugelassene Sachkundige
Laut der Entwässerungssatzungen sind folgenden Anforderungen an den Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999 Teil 100 gestellt:
- Führung eines Betriebstagebuches, in dem unter anderem die Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgungen und ggfs. die Beseitigung von Mängel sowie alle sonstigen Ergebnisse zu dokumentieren sind.
- Sicherheit gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Abscheideranlage bzw. den Schachtaufbauten (Überhöhung / Warnanlagen).
- Baulicher Zustand und Dichtigkeit der Abscheideranlage (wird protokolliert)
- Überprüfung des Zustandes der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung der Einbauteile und der elektronischen Einrichtungen wie z.B. der Warnanlage, falls vorhanden.
- Tarrierung der selbständigen Verschlusseinrichtung durch Gewichts – und Volumenbestimmung des Schwimmers
- Vollständigkeit der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch.
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung des Abscheiderinhaltes.
Bei baulichen Mängeln oder Defekten der Abscheideranlagen, bzw. der Zu- Ablaufleitungen, stehen wir Ihnen als kompetenter Sachkundiger bei der Sanierung zur Verfügung.