Leistungen » Hebeanlagen
Es kommt immer wieder vor, dass anfallendes Grau- und Schwarzwasser nicht abgeleitet werden kann, da der Abwasserkanal höher liegt als die Entwässerungsstelle im Kellerraum. Dann muss eine Hebeanlage oder Pumpe eingesetzt werden. Hebeanlagen pumpen das Abwasser über Druckleitungen in den Abwasserkanal. Gemäß DIN 12056-4 muss die Druckleitung über die Rückstauebene geführt werden.
Häusliches Abwasser von Waschmaschinen, Duschen und Badewannen. Zu ihrer Entwässerung können Aqualift S und Minilift verwendet werden.
Sobald Toiletten und Urinale zu entwässern sind, muss auf Fäkalienhebeanlagen zurückgegriffen werden. Die Hebeanlagen des Typs Aqualift F stehen dabei wahlweise als Alternativen zum Einbau innerhalb oder außerhalb von Gebäuden zur Verfügung. Alle Hebeanlagen werden auch als Doppelanlagen angeboten.
Die Bemessung der Pumpenleistung muss nach DIN EN 12056-4 vorgenommen werden. Dafür sind der Gesamtzufluss und die Gesamtförderhöhe zu ermitteln. Die Pumpe ist so auszulegen, dass sie die ermittelte Fördermenge auf die gewünschte Höhe fördern kann. Dabei sollte es vermieden werden, die Pumpe wesentlich größer als nötig auszulegen, um den Energieverbrauch in angemessenem Rahmen zu halten. Die Fließgeschwindigkeit in der Druckleitung darf 0,7 m/s nicht unterschreiten, sonst ist mit Ablagerungen und irgendwann auch mit Verstopfungen zu rechnen. Oft wird auch die Druckleitung nicht als Rückstauschleife über die Rückstauebene geführt. Zwar wird die Druckleitung hochgeführt; allerdings nur bis zur Kellerdecke. Liegt diese unter der Rückstauebene, kann das Wasser bei Rückstau vom Kanal aus in die Druckleitung bis vor die Hebeanlage drücken. Der hier eingesetzte Rückflussverhinderer, der ja nur ein Leerlaufen der Druckleitung verhindern soll, stellt keinen sicheren Schutz vor Rückstau dar.
Für weitere Informationen zu Hebeanlagen besuchen Sie doch die Website unseres Partners KESSEL: www.kessel.de
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